Steuereinholung

Steuereinholung
Steuer|einholung,
 
Finanzwissenschaft: Bezeichnung für eine spezifische Steuerwirkung. Dabei versucht der durch eine neu eingeführte oder erhöhte Steuer Belastete, mit erhöhten Anstrengungen (Mehrarbeit, Verbesserung der Produktionstechnik, Kosteneinsparungen) ein Mehreinkommen zu erzielen und dadurch die steuerlich bedingte Einkommensschmälerung wieder »hereinzuholen«. Im Vertrauen auf eine Steuereinholung wurden wiederholt Anspornsteuern in Form einer Besteuerung des möglichen Wirtschaftsergebnisses (Sollertragsteuern) vorgeschlagen. Ein derartiger »Ansporneffekt« ist jedoch nur für die Arbeitszeit-Freizeit-Entscheidung im Haushalt denkbar; im Unternehmensbereich würde er bedeuten, dass vor der Steuererhöhung suboptimal gewirtschaftet wurde.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Steuerwirkungen — Steuerwirkungen,   die Wirkungen der einzelnen Steuern und der Besteuerung insgesamt auf das Verhalten der Wirtschaftssubjekte und damit auf Allokation, Distribution und Stabilität einer Volkswirtschaft oder auch mehrerer, durch Außenhandel und… …   Universal-Lexikon

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  • Steuerabwehr — 1. Begriff: Sammelbegriff für alle Formen der sich an verschiedenen Stellen des Wirtschaftskreislaufs abspielenden Bemühungen von Steuerpflichtigen, einer ihnen auferlegten Steuer wirksam zu begegnen. 2. Formen: a) Rechtswidrige Formen: ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Steuerwirkungen — 1. Begriff: Effekte der Steuern oder Steuerrechtsänderungen auf volkswirtschaftliche Größen. St. umfassen Steuerausweichreaktionen in der Ankündigungsphase (⇡ Signalwirkungen), Überwälzungsprozesse bei der Steuerauferlegung und Sekundärwirkungen… …   Lexikon der Economics

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