- Steuereinholung
- Steuer|einholung,Finanzwissenschaft: Bezeichnung für eine spezifische Steuerwirkung. Dabei versucht der durch eine neu eingeführte oder erhöhte Steuer Belastete, mit erhöhten Anstrengungen (Mehrarbeit, Verbesserung der Produktionstechnik, Kosteneinsparungen) ein Mehreinkommen zu erzielen und dadurch die steuerlich bedingte Einkommensschmälerung wieder »hereinzuholen«. Im Vertrauen auf eine Steuereinholung wurden wiederholt Anspornsteuern in Form einer Besteuerung des möglichen Wirtschaftsergebnisses (Sollertragsteuern) vorgeschlagen. Ein derartiger »Ansporneffekt« ist jedoch nur für die Arbeitszeit-Freizeit-Entscheidung im Haushalt denkbar; im Unternehmensbereich würde er bedeuten, dass vor der Steuererhöhung suboptimal gewirtschaftet wurde.
Universal-Lexikon. 2012.